Rechtsanwälte Louis & Michaelis: Soforthilfe bei Hausdurchsuchung, Festnahme und Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Ruhrgebiet

WhatsApp im Notfall an: 017624738167

Im Leben kann es Situationen geben, in denen man plötzlich mit dem Strafrecht konfrontiert wird. Sei es eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Hausdurchsuchung oder sogar eine Festnahme – in diesen Momenten ist schnelle und kompetente rechtliche Unterstützung von entscheidender Bedeutung. 

Die renommierte Strafrechtskanzlei Louis & Michaelis aus Essen im Ruhrgebiet bietet Ihnen seit 2005 genau diese Unterstützung und ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 017624738167 per WhatsApp im Notfall erreichbar.

Schnelle Erreichbarkeit in kritischen Momenten

Rechtliche Probleme, insbesondere im Bereich des Strafrechts, können jederzeit auftreten. Bei Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchungen oder Festnahmen ist schnelles Handeln erforderlich, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Verteidigung vorzubereiten. Die Kanzlei Louis & Michaelis versteht die Dringlichkeit solcher Situationen und bietet Ihnen die Möglichkeit, sie im Notfall per WhatsApp unter der Rufnummer 017624738167 zu kontaktieren. Dies ermöglicht Ihnen eine rasche Kommunikation mit den erfahrenen Anwälten der Kanzlei, um sofortige rechtliche Schritte einzuleiten.

Engagierte Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

Das Strafrechtsteam Louis & Michaelis, fünf Strafverteidiger, hat sich einen herausragenden Ruf als spezialisierte Strafrechtskanzlei im Ruhrgebiet erworben. Wir haben mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt und verfügen über die erforderliche Erfahrung Ihre Strafsache gewinnbringend zu verteidigen. Ihr engagiertes Team von Strafverteidigern ist darauf spezialisiert, Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens zu vertreten. Dies schließt die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, während der Hauptverhandlung und im Berufungsverfahren ein. Die Kanzlei setzt sich leidenschaftlich für Ihre Interessen ein und arbeitet daran, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen. Unsere Erfolge lesen Sie hier: Unsere Fälle | Louis & Michaelis Rechtsanwälte

Ihre Rechte und Interessen schützen

Das Strafrechtssystem kann komplex und einschüchternd sein. Die Anwälte von Louis & Michaelis sind darauf spezialisiert, Ihre Rechte und Interessen zu schützen, unabhängig von der Schwere der Vorwürfe. Sie bieten kompetente Beratung, um Ihnen zu helfen, die Situation zu verstehen, und setzen sich energisch für Ihre Verteidigung ein. Unsere unzähligen Bewertungen im Internet sind Erfahrungsberichte von Mandanten, die seit 2005 engagiert verteidigt wurden: Bewertungen von Louis & Michaelis

In kritischen Momenten, wenn es um strafrechtliche Angelegenheiten geht, ist die schnelle und kompetente rechtliche Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Die Kanzlei Louis & Michaelis aus Essen im Ruhrgebiet ist unter der Rufnummer 017624738167 per WhatsApp im Notfall für Sie erreichbar und steht bereit, um Ihre Interessen zu verteidigen. Mit ihrer engagierten Verteidigung und ihrem Fachwissen im Strafrecht sind sie Ihre verlässlichen Partner, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse in strafrechtlichen Angelegenheiten zu erzielen.

Diebstahl (§ 242 StGB)
Der Diebstahl ist eine der häufigsten Straftaten in Deutschland. Er tritt auf, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache stiehlt, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern. Dies umfasst das Stehlen von Geld, Gegenständen oder Wertgegenständen.

Betrug (§ 263 StGB)
Der Betrug ist eine weitere weit verbreitete Straftat. Er liegt vor, wenn jemand durch Täuschung eine andere Person dazu bringt, Vermögenswerte herauszugeben. Dies kann in Form von betrügerischen Geschäften, Online-Betrug oder Falschangaben bei Versicherungsansprüchen auftreten.

Körperverletzung (§ 223 StGB)
Körperverletzung ist eine Straftat, bei der jemand vorsätzlich die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person verletzt. Dies kann von leichten Verletzungen bis hin zu schweren Körperverletzungen reichen und beinhaltet auch Fälle von häuslicher Gewalt.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung bezieht sich auf die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Dies kann das Beschmieren von Wänden, das Zerkratzen von Autos oder das Zerstören von Gegenständen umfassen.

Beleidigung (§ 185 StGB)
Die Beleidigung ist eine Straftat, bei der jemand die Ehre oder den Ruf einer anderen Person verletzt. Dies kann durch beleidigende Äußerungen, Schmähungen oder Verleumdungen geschehen.

Verkehrsdelikte (Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt)
Verkehrsdelikte sind ebenfalls häufig und umfassen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogen am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrerflucht.

Verstoß gegen das BtMG 
Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen (Marihuana, Amphetamin, XTC, Heroin, Kokain) ist ein Schwerpunkt der Kanzlei Louis & Michaelis, die BtM – Spezialisten aus dem Ruhrgebiet. Dazu gehören der Besitz, der Handeltreiben, Einfuhr, Herstellung und badenmäßiges Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben von illegalen Drogen. Mehr Infos unter: Anwalt BtM – Kanzlei Louis & Michaelis Strafverteidiger

Computer- und Internetkriminalität (§ 202a – § 303b StGB)
In der digitalen Ära nehmen Computer- und Internetkriminalität zu. Sie umfasst Straftaten wie Hacking, Computerbetrug, Identitätsdiebstahl und Verbreitung von Schadsoftware.

Mord (§ 211 StGB)
Mordverfahren erfordern eine gute Verteidigung und bedarf einer sehr genauen Planung des Verfahrens. Mehr Infos unter: Die Renommierte Strafrechtskanzlei im Ruhrgebiet: Expertise und Erfahrung bei Mord & Totschlag & fahrlässiger Tötung.

Totschlag (§ 212 StGB)
Totschlag ist eine weniger schwerwiegende Straftat als Mord, aber dennoch ein schweres Verbrechen. Er tritt auf, wenn jemand vorsätzlich einen anderen Menschen tötet, jedoch ohne Mordmerkmale zu verwirklichen, die für einen Mord erforderlich sind. Totschlag kann ebenfalls zu erheblichen Freiheitsstrafen führen.

Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Vergewaltigung ist eine schwerwiegende Sexualstraftat, bei der jemand gegen den Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen durchführt. Es ist ein schweres Verbrechen, das empfindliche Strafen nach sich zieht und oft schwierig zu beweisen ist.

Gefährliche und schwere Körperverletzung (§§ 224 und 226 StGB)
Da in diesem Fall das Gesetz Freiheitstrafen vorsieht, ist eine kompetente Verteidigung bei einer Verletzung einer Person unabdinglich

Raub (§ 249 StGB)
Raub ist eine schwere Straftat, bei der Gewalt oder die Androhung von Gewalt eingesetzt wird, um jemandem Geld oder Eigentum zu entreißen. Es ist eine Form des Diebstahls, die erhebliche Konsequenzen hat.

Einbruchsdiebstahl (§ 244 StGB)
Einbruchsdiebstahl tritt auf, wenn jemand in ein Gebäude oder eine Wohnung einbricht, um Eigentum zu stehlen. Dies ist eine schwerwiegende Straftat und kann zu langen Haftstrafen führen.

Betrug im besonders schweren Fall (§ 263 Abs. 3 StGB)
Dies ist eine schwerere Form des Betrugs, bei dem besonders schwerwiegende Täuschungsmittel eingesetzt werden, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Die Strafen können erheblich sein, insbesondere wenn hohe Geldbeträge im Spiel sind. Rechtsanwaltskanzlei Louis & Michaelis: Ihre Experten im Wirtschaftsstrafrecht

Kinderpornografie (§ 184b StGB)
Kinderpornografie ist ein schweres Verbrechen, das die Herstellung, Verbreitung oder den Besitz von kinderpornografischem Material umfasst. Mehr Infos unter: Rechtsanwalt Kinderpornographie

Sexueller Missbrauch an Kindern 
Kanzlei Louis & Michaelis, Experten für Sexualstrafrecht, ist Ihre beste Wahl, wenn Sie wegen eines Verbrechens im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen ins Fadenkreuz geraten. Louis & Michaelis: Die Experten für Sexualstrafrecht im Ruhrgebiet