Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie – Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren in Dortmund
Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt seit 2005 in Dortmund und bundesweit Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie. Seit Entstehung dieser Verfahren betreut unsere renommierte Strafrechtskanzlei, als Experten auf diesem Gebiet Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, wobei nicht nur rechtlich ihr Verfahren optimal betreuen, sondern menschlich Sie auch wiederherstellen. Die Verteidigung von Verfahren in denen Mandanten Bild oder Videodateien besitzen, sich verschaffen oder anderen zugänglichmachen sollte nur durch einen Spezialisten betreut werden, denn es steht viel auf dem Spiel und Sie müssen sich hier auf eine Kanzlei verlassen können, die Ihr Verfahren nicht nebenher betreut oder gar an diesem Verfahren übt.
Notfall WhatsApp – Kontakt Kanzlei Louis & Michaelis bei oder nach einer Hausdurchsuchung: 017624738167
In der Regel werden Sie sich an uns wenden, wenn bereits eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts kinderpornographischer Schriften bzw. eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung in Dortmund, Hamm, Lünen, Kamen oder Castrop – Rauxel wegen § 184b StGB erhalten haben.
In diesem Fall können Sie telefonisch oder per E – Mail mit uns Kontakt aufnehmen und wir werden eine unverbindliche Beratung durchführen. Bitte übersenden Sie uns vorab das Sicherstellungsprotokoll und den Beschluss so dass wir diesen analysieren können.
Lesen Sie alle Tipps und Tricks zu § 184b StGB auf unserer Expertenseite: Rechtsanwalt Kinderpornographie (rechtsanwalt-kinderpornographie.de)
Hausdurchsuchung wegen des Verdachts: Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften
Eine Hausdurchsuchung ist ein sehr einschneidendes Erlebnis. Die Polizei dringt hierbei in die Intimsphäre ein und stellt bei der Dursuchung elektronische Medienträger wie zum Bespiel: PC, Laptop, Mobilfunktelefon und Tablet sicher. Bei Kinderpornographie geht man von einem sog. „Dauerdelikt“ aus, was bedeutet, wer Dateien im Sinne von § 184b StGB im Internet zugänglich macht oder verbreitet, wird auch in der Regel im Besitz von kinderpornographischen und jugendpornographischen Dateien sein.
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ ist ein Sprichwort, welches sich hier anbietet. Mandanten, überfordert mit der Durchsuchung, sollten trotzdem von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Passwörter zu Laptops oder Computern oder PINS für Mobilfunktelefone an die Polizei herausgeben. Hierzu sind Sie auch nicht verpflichtet und es gehört zu Ihrem verfassungsmäßigen Recht, bei der Durchsuchung nicht mitzuwirken. Erst nach einer Beratung durch unsere Kanzlei kann sodann geklärt werden, ob die Zugangsdaten genannt werden, um bspw. ein Asservat beschleunigt oder bevorzugt auswerten zu lassen.
Oft wird man Sie dazu bewegen wollen, indem man ihnen eine hohe Rechnung für das „Knacken“ ihrer Passwörter in Aussicht stellt. In vielen Fällen ist eine Auswertung der sichergestellten Geräte durch die Polizei aber gar nicht möglich.
Den Dursuchungsbeschluss, den Sie durch die Polizei präsentiert bekommen, beinhaltet den Anfangsverdacht gegen Sie, der die Durchsuchung rechtfertigt. Dieser wird vom Amtsgericht in Dortmund ausgestellt.
Die Polizei in Dortmund wird sodann in der Folgezeit die Datenträger auswerten und die Akte an die Staatsanwaltschaft Dortmund übersenden, um Ihrem Anwalt Akteneinsicht zu gewähren.
Wir prüfen, nachdem wir Ihr Verfahren übernommen haben, ob ein Widerspruch gegen die Sicherstellung einzelner Asservate sinnvoll ist und kümmern uns zunächst darum, dass Asservate bevorzugt ausgewertet werden, die Sie beruflich benötigen bzw. zumindest hier eine Datensicherung gewährt wird.
Verteidigung durch Kanzlei Louis & Michaelis bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie
Nachdem wir Sie ausführliche beraten haben und Sie emotional wieder hergestellt haben, legen wir eine Akte an und beantragen Akteneinsicht gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund.
Bitte bringen Sie für das Ermittlungsverfahren viel Zeit mit. Zwar erhalten wie bereits nach mehreren Wochen die Ermittlungsakte zur Einsicht, aber die Auswertungen der Datenträger nimmt Monate in Anspruch und kann auch mehr als ein Jahr dauern. In dieser Zeit betreuen wir Sie natürlich täglich und sind auch am Wochenende für Sie da, wenn es Ihnen nicht gut gehen sollte. Immerhin sind solche Verfahren emotional sehr aufwühlend und wir verfügen über viele Techniken, die Sie wieder entspannen lassen. Immerhin sollte nicht verkannt werden, dass die Angst vor einer Haftstrafe eine Angst ist, die wir nicht unterschätzen, aber mit einer guten Verteidigung lindern können.
Auswertung von Datenträgern
Bei der Durchsuchung werden regelmäßig alle elektronischen Speichermedien wie PCs, Laptops, Mobiltelefone, CD und DVDs, externe Festplatte und USB-Sticks sichergestellt.
Die Polizei spiegelt Ihre Daten, die sich auf den Datenträgern befinden und durchsucht den aktiven und gelöschten Bereich des Asservats nach Dateien im Sinne von § 184b StGB und § 184c StGB. Hierbei ist zu beachten, dass die Software, die die Polizei einsetzt, äußerst sensibel ist, mithin auch Dateien gefunden wurde, die längst gelöscht und aus der Erinnerung geraten sind. Mit der sog. „Carving – Methode“ ist es somit möglich, auch Dateien zu finden, die tief im gelöschten Bereich schlummern. Daneben wird Ihr E – Mails – Verkehr, Ihre Apps, Ihr WhatsApp und SMS – Verkehr dahingehend überprüft, ob eine Zugänglichmachung oder Verbreitung von Bilddateien oder Videodateien stattgefunden hat. Die meisten Dateien akquirieren Mandanten im Clearnet, aber in den letzten Jahren hat sich auch viel Aktivitäten in WhatsApp – Gruppen und dem Darknet verlagert und das Deepweb und Messengerdienste spielen bei der Auswertung von Computern und Handys eine immer größere Rolle.
Nach der Auswertung wird ein sog. „DV – Auswertungsbericht“ angefertigt in welchem die Polizei mögliche Funde und Erkenntnisse dokumentiert. In der Regel wird die Auswertung durch die Polizei selbst durchgeführt, wobei in der Praxis, wegen der immensen Flut an Verfahren, auch auf externe Gutachter zurückgegriffen wird, um die Auswertung durchzuführen.
Wir erhalten, nachdem die Datenträger ausgewertet wurden, die Akte erneut und werden Ihnen die Ermittlungsergebnisse als PDF zur Kenntnis bringen. Sodann erhalten Sie durch uns „Hausaufgaben“, welche uns bei der Erstellung der Verteidigungsschrift unterstützen. In dieser Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Dortmund nehmen wir Stellung in rechtlicher Hinsicht und berichten über Ihre Person, so dass sich die Staatsanwaltschaft ein positives Bild von Ihnen machen kann, mithin die Strafe besonders niedrig ausfällt und Ihnen eine Gefängnisstrafe erspart.
Da wir seit 2005 Mandanten bundesweit auf diesem Gebiet verteidigen, verfügen wir natürlich über einen besonderen Erfahrungsschatz, der Ihnen hier zu Gute kommt und in entsprechenden Verfahren auch unser Netzwerk und persönlichen Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft von hohem Wert ist, mithin man unsere Kanzlei seit Jahren auf diesem Gebiet kennt und weiß, dass wir auf einem qualitativ hohem Niveau verteidigen und aber auch massiv streiten können, wenn dies erforderlich sein sollte.
ZAC – Köln und die Staatsanwaltschaft Dortmund
Die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie ist von der Polizei zum Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Kriminalitätsbekämpfung erklärt worden (Quelle: polizei.nrw/kinderpornografie). Auch die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen haben mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln eine zusätzliche Behörde geschaffen, die seit Juli 2020 dauerhaft eine „Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien“ eingerichtet hat. Viele Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind ursprünglich bei der ortsnahen ZAC NRW in Köln eingegangen und von dieser Behörde nach Düsseldorf abgegeben worden. Die finanziellen Mittel und der Personalbestand von Polizei und Staatsanwaltschaften sind in den letzten Jahren für die Bekämpfung der Kinderpornografie zunehmend gewachsen. Die zunehmend professionelle Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden und die seit dem 01.07.2021 erheblich verschärfte Strafgesetzgebung sollte durch eine gleichermaßen professionelle Strafverteidigung begegnet werden.
Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung)
Nach der Durchsuchung werden sie oft von der Polizei dazu aufgefordert, Lichtbilder und Fingerabdrücke von sich fertigen zu lassen, manchmal sogar eine Speichelprobe zwecks DNA-Speicherung abzugeben. Für ihr Strafverfahren hat dies keinerlei Vorteile. In der Regel müssen Sie diese Maßnahmen auch nicht freiwillig erdulden. Lassen Sie sich deshalb nicht davon beeindrucken, dass die Polizei droht, anderenfalls einen Gerichtsbeschluss einzuholen. Die Voraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Behandlung liegen in vielen Fällen gar nicht vor und das Gericht wird keinen Gerichtsbeschluss erlassen. Unsere Rechtsanwälte werden gegen eine polizeiliche Anordnung Rechtsmittel einlegen und die Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen, wenn dies erfolgsversprechend erscheint.
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung / Schriftliche Anhörung
Die Polizei wird sie zu irgendeinem Zeitpunkt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu einer Vernehmung vorladen. Sie sind nicht verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und Angaben zu machen. Machen Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch und verweisen auf ihren Rechtsbeistand. Bei einer Beauftragung sagen wir den Termin für Sie ab und beantragen stattdessen Einsicht in ihre Ermittlungsakten. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, werden wir für Sie eine Stellungnahme an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben. In dieser umfangreichen Stellungnahme werden wir uns für Sie in allen tatsächlichen und rechtlichen Fragen äußern. Profitieren Sie von unserer Arbeit, indem sie über unsere Kanzlei eine an ihren Fall angepasste Stellungnahme abgeben und dadurch Fehler vermieden werden.
Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses
Grundsätzlich hat die Polizei keine Recht, ihren Arbeitgeber von dem Ermittlungsverfahren zu berichten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeitsstelle in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Sollte Ihr Arbeitgeber gleichwohl Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren erhalten, passiert es nicht selten, dass er mit einer (außerordentlichen oder ordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses reagiert. Als Strafverteidiger können wir ein arbeitsrechtliches Mandat nicht bearbeiten. Allerdings unterhalten wir eine enge Bindung zu Kollegen für den arbeitsrechtlichen Bereich und können Sie an eine professionelle Kanzlei auf Wunsch vermitteln. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass auch ihre arbeitsrechtliche Angelegenheit professionell bearbeitet wird.
Eintrag in das Führungszeugnis
Seit der Gesetzesänderung vom 01.07.2021 sind die Herstellung, die Verbreitung und der Besitz kinderpornographische Inhalte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe bedacht. Jeder Verstoß führt zu einer Anklageerhebung; im Fall einer Verurteilung wird der Tatbestand und die Strafhöhe in das Führungszeugnis eingetragen. Sofern weder weitere Eintragungen vorhanden sind noch hinzukommen, beträgt die Frist zur Tilgung einer Eintragung 15 Jahre (§ 46 Abs. 1 Nr. 4 BZRG). Der Eintrag wird aber erst nach Ablauf von 16 Jahren aus dem Register entfernt; in diesem letzten Jahr darf nur dem Betroffenen selbst Auskunft in das Register erteilt werden (§ 45 Abs. 2 BZRG). Im Ergebnis wird das Führungszeugnis demnach mindestens 16 Jahre lang mit einem Eintrag belastet. Nur eine erstklassige Verteidigung mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung kann diese Folge verhindern.
Wir sehen den Menschen hinter dem Täter
Wir sprechen nicht mit Tätern, sondern mit Menschen. Auch wenn Sie illegal kinderpornographische Inhalte besessen haben, verlieren Sie nicht Ihren Status als Mensch. Wir wissen, dass sich viele Mandanten ein etwaiges sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen nicht ausgesucht haben. Deshalb arbeiten wir mit Ihnen vertrauensvoll zusammen und verurteilen Sie nicht. Stattdessen unterstützten wir Sie und helfen Ihnen dabei, ihr Strafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis abzuschließen. Vielen Mandanten hilft es, über ihre Probleme mit anderen Menschen vorwurfsfrei sprechen zu können. Deshalb beraten wir Sie gerne auch im Hinblick darauf, ob eine Sexualtherapie für Sie geeignet ist. In Nordrhein-Westfalen können wir sie auf Wunsch auch an einen erfahrenen Therapeuten vermitteln.
Top – Strafverteidigung bei § 184b StGB in Dortmund:
Unsere Kanzlei ist exzellent bewertet und hat seit 2005 mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt. Lesen Sie die Erfahrungen von Mandanten nach: ᐅ Bewertungen von Louis & Michaelis ᐅ exklusiv bei anwalt.de!
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