Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie – Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren in Hagen

Bereits seit 2005 vertrauen zahlreiche Mandanten aus Hagen auf unsere Expertise. Wir haben uns auf Strafverteidigung spezialisiert und stehen Mandanten in ganz Deutschland täglich als Anwälte bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Jugendpornografie zur Seite. Als rein im Strafrecht tätige Kanzlei verteidigen wir jährlich mehrere hundert Verfahren wegen § 184b StGB und § 184c StGB vor allen Amtsgerichten und Landgerichten – nicht nur in Hagen, Ruhrgebiet und seinem Gerichtsbezirk: Altena, Iserlohn, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schwelm, Schwerte, Wetter) sondern bundesweit.  

Nehmen Sie bei Vorladung, Durchsuchung oder Anklage jederzeit Kontakt per Telefon oder E-Mail zu uns auf; eine unverbindliche und kostenlose erste Beratung durch einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist regelmäßig binnen weniger Stunden unkompliziert telefonisch oder per Videochat möglich.

Notfall WhatsApp – Kontakt Kanzlei Louis & Michaelis bei oder nach einer Hausdurchsuchung: 017624738167

Lesen Sie alle Tipps und Tricks zu § 184b StGB auf unserer Expertenseite:

Rechtsanwalt Kinderpornographie (rechtsanwalt-kinderpornographie.de)

Zu den relevantesten Informationen:

  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie
  • Datenträgerauswertung
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Untersuchungshaft
  • Anklage und Hauptverhandlung
  • Strafmaß des § 184b StGB
  • Weitere Folgen des Verfahrens
  • Kontakt und Kosten

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Die Staatsanwaltschaft Hagen beantragt beim Verdacht des Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten regelmäßig ohne Umschweife einen Durchsuchungsbeschluss, der anschließend erlassen wird und den die Polizei zeitnah vollstreckt. Es geht bei der Durchsuchung zumeist, Beweismitteln aufzufinden. Von Interesse ist hier alles, worauf Daten gespeichert werden können: z.B. Handys, Tablets, Notebooks, PCs, Festplatten. 

Schon jetzt können Sie selbst den ersten Schritt einer erfolgreichen Verteidigung machen: kooperieren Sie höflich, machen Sie bei der Polizei zu den Vorwürfen aber keine Angaben. Teilen Sie keine PIN oder Zugangsdaten zu den sichergestellten Datenträgern mit. Alle Informationen, die die Hagener Polizei sammelt, wird die Staatsanwaltschaft später unweigerlich gegen Sie verwenden. Ein erfahrener Anwalt unserer Kanzlei steht Ihnen während der Durchsuchung wegen Kinderpornografie telefonisch zur Seite und prüft anschließend detailliert die Akte. Danach kann gemeinsam erörtert werden, ob es sinnvoll ist, bereits im Ermittlungsverfahren Angaben zu machen. In dem meisten Fällen ist Schweigen allerdings (vorerst) die beste Verteidigung.

Datenträgerauswertung bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, § 184b StGB

Den Kriminalpolizeidienststellen und auch dem Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) stehen mittlerweile spezialisierte IT-Abteilungen zur Verfügung, die mit der Auswertung der sichergestellten Datenträger befasst sind. Gelegentlich werden auch private Firmen beauftragt. Es wird hier mit digitalforensichen Mitteln nach Kinderpornografie und Jugendpornografie gesucht. Dabei werden auch gelöschte Inhalte rekonstruiert und ausgewertet – den Behörden bleibt nichts verborgen. Neben Bildern und Videos werden auch Chatverläufe, Browserdaten und Suchanfragen erfasst und aufbereitet. Je nach Auslastung der jeweiligen Dienstelle dauert die Auswertung mehrere Monate. Häufig können wir aber breits vorab für unsere Mandanten die Rückgabe der Asservate erreichen.

Um den auch technisch spezialisierten Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnen zu können, bedarf es neben juristischem Sachverstand auch viel Erfahrung und besonderem know-how im IT-Bereich. In unserer Kanzlei vereinen wir beides: wir untersuchen die von der Polizei produzierten Auswerteergebnisse vollständig und fachkundig und nehmen eine eigenständige rechtliche Bewertung vor, die wir in den nächsten Verteidigungsschritten nutzbar machen können. Nicht selten ist die rechtliche Bedeutung technischer Details als Dreh- und Angelpunkt des weiteren Verfahrens entscheidend.

Tipps und Tricks der Verteidigung im Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie in Hagen 

Ein spezialisierter Anwalt kann Vorwürfen wegen Kinderpornografie und Jugendpornografie nach § 184b StGB und § 184c StGB am effektivsten dann entgegentreten, wenn er frühzeitig beauftragt wird. Der Verteidigung steht ein breites Instrumentarium zur Verfügung, bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss auf den Ausgang zu nehmen. Vor allem der enge Bezug zu technischen Besonderheiten kann in vielen Fällen nutzbar gemacht werden, um die Folgen des Verfahrens schon frühzeitig abzumildern oder das Verfahren gar ganz zu stoppen: nicht jede festgestellte Datei ist als kinderpornografischer Inhalt gem. § 184b StGB strafbar. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis hin zur Revision. 

Sollte die Beweislage eine Einstellung des Verfahrens ausschließen, sind vorausschauend die nächsten Schritte zu planen. Hier gilt es keine Zeit zu verlieren. Oft können mit sexualtherapeutischen Bemühungen schon früh die Grundsteine für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung gelegt werden. Obwohl auch in Hagen und Umgebung erfahrungsgemäß kein Überangebot an geeigneten Angeboten besteht, verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk an vertrauenswürdigen Anlaufstellen, zu denen wir in geeigneten Fällen diskret den Kontakt vermitteln.

Es besteht in jedem Verfahrensabschnitt – auch im Ermittlungsverfahren – die Chance, positiven Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Sprechen Sie uns an; wir erarbeiten in enger Abstimmung mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um mit Vorwürfen wegen Kinderpornografie und Jugendpornografie nicht nur umzugehen, sondern um den bestmöglichen Verfahrensausgang zu erreichen. Aus mehreren hundert Verfahren, die wir im Bereich § 184b StGB und § 184c StGB jährlich bearbeiten, ist uns jeder Trick bekannt.

Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt seit 2005 bundesweit beim Verdacht der Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB. Vor der Gesetzesverschärfung am 01.07.2021 konnten wir einen Großteil der Ermittlungsverfahren für unsere Mandanten außergerichtlich beenden. Seit der Gesetzesverschärfung ist dies nicht mehr möglich, da jeder festgestellte Verstoß automatisch zu einer Anklageerhebung führt. Diese veränderte Lage hat erhebliche Auswirkungen auf das Verteidigungsverhalten. Um eine öffentliche Hauptverhandlung und einen Eintrag in das Führungszeugnis zu vermeiden, ist die Strategie eines Totalbestreitens zunehmend von Bedeutung. Da die Staatsanwaltschaft regelmäßig ihre Anklage auf Basis der auf den elektronischen Geräten festgestellten inkriminierten Dateien stützt und damit über objektive Beweismittel verfügt, setzt eine erfolgreiche Verteidigung ein technisches Verständnis und Spezialwissen voraus, um dieser starken Beweislage etwas entgegenzusetzen. Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und verfügen neben einem umfangreichen Erfahrungsfundus auch über ein besonderes technisches Verständnis, mit deren Hilfe wir auch in schwierigen und vermeintlich aussichtslosen Fällen effektiv verteidigen können. 

Ursprung von Ermittlungsverfahren bei § 184b StGB – NCMEC bei Kinderpornographie

Ein Großteil der Ermittlungsverfahren kommt über eine Mitteilung der ausländischen Kinderschutzorganisation NCMEC zustande. Sobald kinderpornographische Inhalte über einen Onlinedienst ins Internet gelangen, sind die Betreiber verpflichtet, den Nutzer unter Speicherung der verwendeten IP-Adresse und der festgestellten Inhalte an die NCMEC zu übermitteln. Diese leitet die Verdachtsmeldung dann an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter. Von dort werden Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die örtlichen Staatsanwaltschaften verteilt.

Nachdem der Nutzer über die IP-Adresse und eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes (EMA) identifiziert wurde, beantragte Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss. Dieser wird im Anschluss durch Polizeieinheiten vollstreckt. Dabei wird die Polizei alle elektronischen Speichermedien sicherstellen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt auf strafbare Inhalte hin zu untersuchen. Üblicherweise wird hierbei eine spezielle Software zum Auffinden von kinderpornographischen Inhalten verwendet. Sofern die Software eine Datei als Kinder- oder Jugendpornographie erkennt, wird die Datei von einem Beamten gesichtet und das Gesamtergebnis wird in einem sog. DV-Auswertungsbericht niedergeschrieben. Dieser Prozess nimmt aufgrund der Vielzahl der vorzunehmenden Auswertungen eine Zeitspanne von ca. 9-12 Monaten in Anspruch. Eine Rückgabe der sichergestellten Gegenstände erfolgt frühestens, nachdem die Auswertung ergeben hat, dass sich auf dem jeweiligen Gerät keine strafbaren Inhalte befinden. Im Einzelfall können wir bewirken, dass die Dauer bis zum Abschluss der Auswertung sich erheblich verkürzt. 

DNA – Probe bei § 184b StGB

Fällen werden Beschuldigte zur (freiwilligen) Abgabe von DNA aufgefordert oder es sollen Fingerabdrücke und Lichtbilder von Ihnen abgenommen werden. Dabei geben Polizeibeamte nicht immer zu erkennen, dass es sich um eine rein freiwillige Maßnahme handelt. Nicht selten wird die Aufforderung auch mit der Androhung der Einholung eines Gerichtsbeschlusses verstärkt. Gerade bei Ersttätern bzw. bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Verdächtigen liegen die Voraussetzung für eine solche Maßnahme jedoch nicht vor. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten haben. Unsere Rechtsanwälte werden nach Prüfung des Sachverhalts eine Entscheidung durch das Gericht herbeiführen.

Haftstrafe bei § 184b StGB? 

Obwohl der Gesetzgeber die Bestrafung für den Besitz, Erwerb oder das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte erheblich verstärkt hat, werden Tatverdächtige in der Regel nicht in Untersuchungshaft genommen. Dies gilt selbst dann, wenn die Auswertung ergibt, dass sich auf den Geräten des Beschuldigten eine erhebliche Anzahl von Kinderpornographie befindet. Auch die Gerichte gewähren bei einer guten Verteidigung selbst bei größeren Datenmengen eine Bewährungsstrafe. Die Gesetzesänderung hat in der Praxis mehr dazu geführt, dass Beschuldigte, die nur eine sehr geringe Anzahl inkriminierten Daten besitzen, mit einer Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden und diese Ermittlungsverfahren nicht wie zuvor außergerichtlich abgehandelt werden. 

Eine Freiheitsentzug befürchten müssen Beschuldigten nur, wenn die Auswertung ergibt, dass neben einem reinen Konsum von Kinderpornographie der Beschuldigte selbst an einem sexuellen Missbrauch von Kindern beteiligt gewesen ist oder wenn dieser eine extrem hohe Anzahl von Kinderpornographie (mehr als 10.000 inkriminierte Dateien) besitzt und anderen Personen zugänglich gemacht hat, insbesondere, wenn Letzteres entgeltlich erfolgt ist oder der Beschuldigte bereits wegen einer Tat nach § 184b StGB vorbestraft ist. Doch auch in diesen Fällen haben wir Lösungsmöglichkeiten, um eine Bewährungsstrafe möglicherweise doch noch zu erreichen.

Therapie bei § 184b StGB in Hagen und im Ruhrgebiet 

Viele Mandanten fragen uns, ob sie im Hinblick auf das Strafverfahren ihrerseits positiven Einfluss nehmen können. Neben einem frühzeitigen Geständnis führt der Beginn einer Sexualtherapie oder zumindest einzelne Beratungsgespräche zu einem als günstig zu bewertenden Nachtatverhalten, dass sich stets erheblich strafmildernd auswirken wird. Die Mehrheit unserer Mandanten tritt eine Therapie aus Eigenmotivation an. Es spricht aber auch aus taktischen Gründen nichts dagegen, eine Therapie ausschließlich im Hinblick auf das Strafverfahren anzutreten. Im Einzelfall kann dies den Ausschlag für eine Bewährungsstrafe geben und obwohl dies zuvorderst im Interesse des Mandanten ist, profitiert im Ergebnis auch die Allgemeinheit davon, dass sie nicht die finanzielle Last für einen Gefängnisaufenthalt trägt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie sich über die Möglichkeiten einer Therapie oder Sexualberatung in Hagen und dem Ruhrgebiet informieren möchten.

Verteidigung am Amtsgericht oder Landgericht bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie 

Kennzeichen einer guten Verteidigung ist aus unserer Sicht, dass nichts dem Zufall überlassen wird. Aus diesem Grund geben unsere Rechtsanwälte alle relevanten Erklärungen zur Sache für unsere Mandanten ab. Dadurch vermeiden wir es, dass unsere Klienten versehentlich eine für sie nachteilhafte Erklärung abgeben. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass unsere Klienten dadurch im Vorfeld Hauptverhandlung ruhiger schlafen können. Denn sie können sich darauf verlassen, dass es nicht von Ihnen abhängt, mit welchem Ergebnis Sie die Hauptverhandlung verlassen werden. Wir besprechen die Verteidigungsstrategie mit unseren Mandanten im Vorfeld der Hauptverhandlung und stimmen unser Verhalten mit Ihren Zielvorstellungen ab. Selbstverständlich können wir Ihnen bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung eine realistische Prognose zum Ausgang des Verfahrens abgeben. 

Untersuchungshaft bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Bei Verstößen im Zusammenhang mit Kinderpornografie handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit: § 184b StGB formuliert Verbrechenstatbestände die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Auch in Hagen wird wegen dieser Vorwürfe allerdings nur selten ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Zumindest solange eine Auswertung der sichergestellten Datenträger noch nicht abgeschlossen ist und alle „Karten auf dem Tisch liegen“, befinden sich die meisten Beschuldigten in Freiheit. Wir prüfen allerdings in jedem Fall individuell, ob Untersuchungshaft droht und schätzen für Sie auf Basis der bisherigen Kenntnisse auch vorab ein, ob konkret die Gefahr der Haft besteht.

Sollten Sie oder ein Familienmitglied tatsächlich vorläufig festgenommen werden, kontaktieren Sie uns umgehend. Wenn es „brennt“, stehen wir unkompliziert zur Verfügung und reagieren sofort – auch an Wochenenden und an Feiertagen, rund um die Uhr. Der Verteidigung steht eine Reihe von effektiven Werkzeugen zur Verfügung, mit denen eine Inhaftierung noch abgewendet oder kurzfristig die Freilassung erwirkt werden kann. Diese werden am wirksamsten unmittelbar nach der Festnahme eingesetzt.

Anklage wegen § 184b StGB oder § 184c StGB

Spätestens wenn Ihnen eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hagen wegen eines Verstoßes mit Kinderpornografie oder Jugendpornografie zugestellt wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht wegen § 184b StGB sind immer ein Fall für einen Spezialisten und müssen von Beginn an konsequent und professionell betreut werden. Nur so ist sichergestellt, dass alle Chancen auf eine Bewährungsstrafe gesehen, maximiert und optimal genutzt werden.

Wir verteidigen laufend Mandanten wegen Straftaten nach § 184b StGB und § 184c StGB – täglich und bundesweit. Uns sind Verfahren jeder Größenordnung vertraut, in vielen Fällen sind uns aus unserer über ein Jahrzehnt langen Praxis auch Richter und Staatsanwälte aus Hagen persönlich bekannt. So können wir in jedem einzelnen Verfahren eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, die wir durchsetzungsstark und konsequent vor allen Gerichten vertreten und so sicherstellen, dass das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreicht wird. 

Strafe bei Kinderpornografie, § 184 StGB

Am 01.07.2021 trat das letzte Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Kraft, mit welchem der Tatbestand des § 184b StGB zum Verbrechenstatbestand hochgestuft wurde. 

Für die die Verbreitung von Kinderpornografie ist nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen (davor drei Monate bis fünf Jahre). Besitz und Besitzverschaffung sind mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht (früher Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). In vielen Fällen kann durch eine umsichtige und konsequente Verteidigung eine Bewährungsstrafe erreicht werden – Sie sollten Ihre Zukunft also ausschließlich in die Hände von Profis legen!

Folgen für das Leben bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie 

Während zwar regelmäßig das Jugendamt Hagen informiert wird, sofern es im Haushalt des Beschuldigten Kinder gibt, wird dem Arbeitgeber meistens nichts von dem Verfahren mitgeteilt. 

Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Beamte oder dann, wenn auch am Arbeitsplatz Durchsuchungen durchgeführt werden. 

Wir beraten Sie gern im Einzelfall und auch im Vorfeld dazu, ob mit einer Mitteilung zu rechnen ist und welche Maßnahmen unternommen werden sollten. Auch ob es zu einer Eintragung ins Führungszeugnis kommt und wann diese gegebenenfalls wieder entfernt wird, muss individuell geprüft werden. 

Da die Auswirkungen auf Ihre berufliche Zukunft mitunter erheblich sein können, erstreckt sich unsere Beratung natürlich auch hierauf. Bei beruflichen Konsequenzen verfügen wir über zuverlässige Kontakte zu arbeitsrechtlich spezialisierten Kollegen, zu denen wir frühzeitig den Kontakt herstellen.

Kontakt und Kosten

Wir legen großen Wert auf Fairness und Transparenz. Deshalb rechnen wir in Verfahren wegen Kinderpornografie nicht nach Stunden ab, sondern arbeiten zumeist mit Pauschalhonoraren, deren Höhe sich vorrangig nach dem Umfang und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens richtet. So garantieren wir unseren Mandanten jederzeit volle Kontrolle und Transparenz bezüglich der Kosten. Für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung stehen wir Ihnen jederzeit kurzfristig zur Verfügung – für Sie bequem von Zuhause per Telefon, E-Mail und im Videochat.

Die Höhe des konkreten Honorars können wir erst im Gespräch erörtern und abstimmen. Es wäre unseriös, von vornherein einen festen Betrag in den Raum zu stellen, ohne dabei die Besonderheiten des Einzelfalles zu kennen. Wir besprechen mit Ihnen unverbindlich und kostenlos das Verfahren und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Dabei nehmen wir jederzeit Rücksicht auf Ihre finanzielle Situation und vereinbaren nötigenfalls auch Ratenzahlugspläne. Eine gute Verteidigung und die dahinterstehende Expertise haben ihren Preis, das ist klar – sie muss aber bezahlbar bleiben.

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Unsere Kanzlei ist exzellent bewertet und hat seit 2005 mehr als 20.000 Ermittlungsverfahren und Strafverfahren verteidigt. Lesen Sie die Erfahrungen von Mandanten nach ᐅ Bewertungen von Louis & Michaelis ᐅ exklusiv bei anwalt.de! und unsere Erfolge im Ruhrgebiet und bundesweit bei der Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren: Unsere Fälle | Louis & Michaelis Rechtsanwälte (rechtsanwalt-louis.de)